Ein Meilenstein für nachhaltige Unternehmensführung in der EU
23. Juni 2024
Nachhaltiges Wirtschaften rückt immer stärker in den Fokus. Die EU hat mit der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) einen wichtigen Schritt gesetzt, um Unternehmen zu verpflichten, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu beachten. In diesem Artikel beleuchten wir die wichtigsten Aspekte der CSDDD, ihre Verbindung zur EU-Taxonomie-Verordnung und erläutern ein praktisches Anwendungsbeispiel.
Die CSDDD ist eine EU-Richtlinie, die Unternehmen verpflichtet, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten zu implementieren. Dies bedeutet, dass Unternehmen:
23.02.2022: Richtlinienentwurf
2023: Verhandlung der EU-Kommission, dem EU-Parlament und dem Europäischen Rat, wie der Entwurf vor Verabschiedung angepasst werden soll
14.12.2023: Vorläufige Einigung über die CSDDD des EU-Parlaments und des Europäischen Rates
15.03.2024: Kompromissentwurf wurde von einer ausreichenden Mehrheit der EU-Staaten angenommen, nachdem mehrere Versuche gescheitert sind
24.04.24: EU-Parlament in Straßburg hat die Richtlinie angenommen
Voraussichtlich Juni 2024: Veröffentlichung und anschließendes Inkrafttreten der Richtlinie
2 Folgejahre: EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie in geltendes Recht umsetzen
Die CSDDD verfolgt mehrere Ziele:
Die CSDDD ist eng mit der EU-Taxonomie-Verordnung verbunden. Unternehmen haben daher keine große Doppelbelastung zu befürchten. Regelungen zur Einhaltung von Menschenrechten sowie die Einhaltung von Umweltzielen sind Grundbestandteile der EU-Taxonomie-Verordnung. Die Taxonomie-Verordnung legt ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fest. Unternehmen, die der CSDDD unterliegen, müssen ihre Aktivitäten mit der Taxonomie in Einklang bringen, um ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu belegen.
Ist Ihr Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die derzeit in der EU diskutiert wird, soll die Berichtspflichten für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit erweitern. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sollen ein einheitliches Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung schaffen.
Ein Unternehmen, das Textilien importiert, muss im Rahmen der CSDDD folgende Schritte unternehmen:
Die CSDDD ist ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigeren Unternehmensführung in der EU. Die Richtlinie wird dazu beitragen, dass Unternehmen die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Menschen und Umwelt besser verstehen und verantwortungsvoller handeln müssen. Es bleibt abzuwarten, wie der deutsche Gesetzgeber die Richtlinie für Unternehmen umsetzt.