Richtlinie (EU) 2014/95 (NFRD)

Ein wichtiger Schritt für nachhaltige Berichterstattung in der EU

10. Juni 2024

Die Richtlinie 2014/95/EU (NFRD), auch bekannt als Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung, ist ein Meilenstein in der Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Europäischen Union. Sie verpflichtet große Unternehmen seit 2018, Informationen über ihre Umwelt-, Sozial- und Governance-Praktiken (ESG) sowie ihre Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsthemen in ihren Geschäftsberichten zu veröffentlichen.

Inhalt

Ziel der NFRDAufbau und Inhalt der RichtlinieWer ist betroffen?Was müssen Unternehmen offenlegenNationale UmsetzungAnwendungsbeispielZusammenhang mit der EU-Taxonomie-VerordnungWeitere EntwicklungFazit

Ziel der NFRD

Ziel der NFRD ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, damit Investoren, Kunden und andere Stakeholder in ihren Anlageentscheidungen auch nicht finanzielle Faktoren, wie zum Beispiel Nachhaltigkeit berücksichtigen können. Dies soll Unternehmen dazu ermutigen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und zu einem nachhaltigeren Wirtschaftssystem beizutragen.

Aufbau und Inhalt der Richtlinie

Die NFRD umfasst zwei Säulen:

Wer ist betroffen?

Große Unternehmen, die zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:

Unternehmen von öffentlichem Interesse, sprich:

Was müssen Unternehmen offenlegen?

Nationale Umsetzung

Die Umsetzung der NFRD in den EU-Mitgliedstaaten erfolgte bis 2018. Die nationalen Regelungen können in einigen Details variieren, aber die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie müssen in allen Mitgliedstaaten eingehalten werden.

Anwendungsbeispiel

Ein Unternehmen, das der NFRD unterliegt, ist ein börsennotiertes Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern, das weltweit einen Jahresumsatz von mehr als 40Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro hat. Ein solches Unternehmen muss in seiner nichtfinanziellen Erklärung beispielsweise Informationen über seinen Energieverbrauch, seine Treibhausgasemissionen, seinen Wasserverbrauch, seine Abfallwirtschaft, seine Arbeitsbedingungen, sein Lieferkettenmanagement und seine Korruptionsbekämpfungspraktiken veröffentlichen.

Zusammenhang mit der EU-Taxonomie-Verordnung

Die NFRD ist eng mit der EU-Taxonomie-Verordnung verbunden, die ein gemeinsames Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten schafft. Die Taxonomie wird Unternehmen helfen, ihre Nachhaltigkeitsleistung im Einklang mit den EU-Zielen für nachhaltige Entwicklung zu messen und zu berichten.

Ist Ihr Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Weitere Entwicklung

Die NFRD ist ein wichtiger Schritt, aber es besteht noch weiterer Handlungsbedarf, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu verbessern. Die Europäische Kommission hat daher angekündigt, die NFRD weiterzuentwickeln und zu stärken. Dies könnte unter anderem die Ausweitung des Anwendungsbereichs der Richtlinie auf kleinere Unternehmen und die Einführung verbindlicherer Berichterstattungsstandards umfassen.

Fazit

Die Richtlinie 2014/95/EU (NFRD) nimmt großen Einfluss auf die Geschäftsberichte von großen Unternehmen und beeinflusst dadurch die Art und Weise, wie Geld angelegt wird. Die strengere Berichtspflicht soll zu einer klimaneutralen Zukunft beitragen, indem große Unternehmen bewusster mit dem Thema Nachhaltigkeit konfrontiert werden. Die NFRD wird zukünftig weiterentwickelt, um die Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter zu verbessern und die EU-Ziele für nachhaltige Entwicklung zu erreichen.

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