EU-Taxonomie: Die Folgen für Ihr Unternehmen

Wie sich die Regelung auch auf kleine und mittelständische Unternehmen auswirkt und was zu tun ist

16. Juni 2024

Die EU-Taxonomie ist ein Regelwerk, das die nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten in der Europäischen Union definiert. Sie soll dazu beitragen, dass Investitionen in nachhaltige Unternehmen gefördert werden. Für die einen ist sie ein Schritt in eine grüne Zukunft, für die anderen eine riesige Belastung, die zukünftig auch viele kleine und mittelständische Unternehmen betreffen wird. Doch was genau verbirgt sich hinter dieser neuen Regelung, wen betrifft sie und was kommt auf diese Unternehmen zu?

Inhalt

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung?Wer ist betroffen?Was müssen betroffene Unternehmen tun?AnwendungsfallWie geht es mit der EU-Taxonomie-Verordnung weiter?

Was ist die EU-Taxonomie-Verordnung?

Die EU-Taxonomie definiert die nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der Europäischen Union. Sie wurde im Juni 2020 von der Europäischen Kommission verabschiedet und ist seit dem 01. Januar 2022 in Kraft. Die Taxonomie definiert sechs Umweltziele, die nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten erfüllen müssen. Nachfolgend stehen die sechs Umweltziele mit Beispielen, wie zu ihnen beigetragen werden kann:

Die EU-Taxonomie soll einen Anreiz für Unternehmen schaffen, nachhaltig zu wirtschaften, indem in erster Linie große Unternehmen dazu verpflichtet werden, einen umfassenden Bericht über ihre Nachhaltigkeit zu erstellen. Dieser Bericht soll mitentscheidend für Investitionen von Geldinstituten sein. Das heißt, eine schlechte Nachhaltigkeit kann beispielsweise dazu führen, dass Unternehmen keinen Kredit von einer Bank bekommen. In zweiter Linie werden aber auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) davon betroffen, wenn sie in einer bestimmten Geschäftsbeziehung zu einem großen Unternehmen stehen.

(siehe "Wer ist betroffen")

Wenn ein KMU von der Taxonomie betroffen ist, muss es dieselben Maßnahmen umsetzen, wie ein großes Unternehmen. Dazu gehört vor allem der umfassende Bericht über die Nachhaltigkeit. Sollte man in diesem Fall nicht nachhaltig genug wirtschaften oder sich weigern, einen Bericht zu erstellen, können Aufträge von großen Firmen verloren werden, was für einige dieser Unternehmen das Aus bedeuten würde. Diese Thematik stellt vor allem kleinere Unternehmen vor eine große Herausforderung. Hier hat man meist weder Zeit noch Geld dafür. Das mindestens 10-Seiten-lange Dokument würde für diese Unternehmen Kosten im mittleren bis hohen 5-stelligen Bereich sowie viele Stunden Arbeit bedeuten, sollte es mithilfe eines Anwalts erstellt werden. Von der Regierung gibt es bisher noch keine genaue Lösung für das Problem.

Wer ist betroffen?

Die Frage, wer von der EU-Taxonomie-Verordnung betroffen ist, ist mittlerweile nicht mehr leicht zu beantworten. Ursprünglich betroffen waren alle Unternehmen, die unter die Non-Financial Reporting Directive (NFRD) gefallen sind. Ab dem 01. Januar 2024 wurde die NFRD durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst, wodurch sich die Zahl der betroffenen Unternehmen drastisch vergrößerte. Darüber hinaus können auch Geschäftspartner dieser Firmen betroffen sein. Ob Ihr Unternehmen auskunftspflichtig ist, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.

Direkt betroffen

Jedes Unternehmen, das unter die CSRD fällt, muss offenlegen, inwieweit seine Geschäftsaktivitäten der EU-Taxonomie-Verordnung entsprechen. Unter die CSRD fallen Firmen, auf die einer oder mehrere der folgenden Punkte zutrifft:

Indirekt betroffen

Um zu bestimmen, ob ein Unternehmen indirekt von der EU-Taxonomie betroffen ist. muss zunächst festgestellt werden, ob es in Geschäftsbeziehungen zu einem Unternehmen steht, das von der Taxonomie betroffen ist.
Zu den betroffenen Geschäftsbeziehungen gehört:

Indirekt betroffene Unternehmen können durch die EU-Taxonomie ebenfalls dazu verpflichtet sein, einen Bericht über Nachhaltigkeit offenzulegen. Dies kann der Fall sein, wenn die indirekt betroffene Tätigkeit unter die CSRD fällt. Wenn ein indirekt betroffenes Unternehmen unter die CSRD fällt, muss es erstmals für das Geschäftsjahr beginnend am 01. Januar 2024 über seine Nachhaltigkeitsleistung berichten. Dieser Bericht muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die in der CSRD festgelegt sind.

Ist Ihr Unternehmen von der EU-Taxonomie betroffen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf!

Was müssen betroffene Unternehmen tun?

Die EU-Taxonomie ist ein komplexes Regelwerk, das für Unternehmen eine Herausforderung darstellt. Allerdings bietet sich auch die Chance für Unternehmen, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Unternehmen, die sich frühzeitig auf die Anforderungen der Taxonomie vorbereiten, können ihre Nachhaltigkeit verbessern und sich für Investoren als attraktiver darstellen.
Betroffene Unternehmen müssen Folgendes tun:

Ihre Geschäftstätigkeiten auf Nachhaltigkeit hin prüfen

Zunächst müssen Unternehmen ermitteln, welche ihrer Aktivitäten von der Taxonomie abgedeckt sind. Dazu müssen sie die sechs Umweltziele der Taxonomie kennen und beurteilen, ob ihre Aktivitäten einen substanziellen Beitrag zu mindestens einem dieser Ziele leisten.

Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeiten ergreifen

Wenn die Beurteilung ergibt, dass eine Tätigkeit nicht als ökologisch nachhaltig eingestuft werden kann, müssen Unternehmen Maßnahmen ergreifen, um ihre Nachhaltigkeit zu verbessern. Dies kann beispielsweise durch Investitionen in neue Technologien, Produktionsanlagen oder Geschäftsmodelle erreicht werden.

Über ihre Nachhaltigkeit berichten

Unternehmen, die von der Taxonomie betroffen sind, müssen erstmals für das Geschäftsjahr 2021 darüber berichten, ob und in welchem Umfang ihre wirtschaftlichen Aktivitäten von der Taxonomie abgedeckt sind. Diese Angaben müssen in der nichtfinanziellen Erklärung des Unternehmens veröffentlicht werden.
Auch indirekt betroffene Unternehmen können berichtspflichtig sein.

(siehe "Wer ist betroffen")

Der Bericht muss bestimmte Mindestanforderungen erfüllen, die in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) festgelegt sind:

Fazit

Betroffene Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Anforderungen der EU-Taxonomie vorbereiten. Dazu sollten sie ihre Geschäftstätigkeiten auf ihre Nachhaltigkeit hin überprüfen und Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen. Darüber hinaus sollten sie sich über ihre Berichtspflicht informieren und gegebenenfalls einen Bericht über ihre Nachhaltigkeit erstellen.

Anwendungsfall

Ein großes Möbelunternehmen möchte einen Kredit von einer Bank. Um den Kredit zu bekommen, muss der Taxonomie-Bericht erstellt werden. Das Möbelunternehmen bezieht aber von mehreren Kleinunternehmen Holz zur Herstellung seiner Möbel. In diesem Fall benötigt das Möbelunternehmen die Taxonomie-Berichte sämtlicher Zulieferer, um einen Kredit zu bekommen.
Die Berichte der Zulieferer werden ebenfalls für die Nachhaltigkeitsbewertung des Möbelunternehmens berücksichtigt. Das Möbelunternehmen wird nur noch Zulieferer mit guter Nachhaltigkeit wählen, um die eigene Bewertung zu erhöhen. Es wird außerdem eine Voraussetzung für die Zusammenarbeit sein, dass der Zulieferer sich bereit erklärt, diesen Bericht zu erstellen.

Wie geht es mit der EU-Taxonomie-Verordnung weiter?

Die EU-Taxonomie ist ein relativ junges Regelwerk, das sich noch in der Entwicklung befindet. Nach der ersten Phase der Umsetzung, die bis Ende 2023 gedauert hat, wird die Taxonomie in den kommenden Jahren weiter angepasst und erweitert.

Neue Umweltziele

Ein wichtiger Schritt wird die Aufnahme neuer Umweltziele in die Taxonomie sein. Die Europäische Kommission hat bereits angekündigt, dass sie in Zukunft auch soziale und governance-bezogene Ziele in die Taxonomie aufnehmen möchte. Dies würde die Taxonomie zu einem noch umfassenderen Instrument für die nachhaltige Entwicklung machen.

Strengere Anforderungen

Es ist auch wahrscheinlich, dass die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Unternehmen in Zukunft noch strenger werden. Die Europäische Kommission hat bereits angekündigt, dass sie die technischen Bewertungskriterien der Taxonomie in den kommenden Jahren weiter verschärfen möchte. Dies würde dazu beitragen, sicherzustellen, dass nur wirklich nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten als grün eingestuft werden.

Auswirkungen auf Unternehmen

Die Weiterentwicklung der EU-Taxonomie wird Auswirkungen auf Unternehmen haben. Unternehmen, die von der Taxonomie betroffen sind, müssen ihre Nachhaltigkeitsleistung regelmäßig überprüfen und ihre Geschäftstätigkeiten gegebenenfalls anpassen. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen in nachhaltige Technologien und Prozesse investieren müssen.

Auswirkungen auf Investoren

Die Weiterentwicklung der EU-Taxonomie wird auch Auswirkungen auf Investoren haben. Investoren, die in nachhaltige Unternehmen investieren möchten, müssen sich über die neuesten Entwicklungen in der Taxonomie informieren. Sie müssen auch in der Lage sein, die Nachhaltigkeit von Unternehmen zu bewerten und ihre Investitionen entsprechend auszurichten.

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